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Biozide

Die Verordnung (EU) Nr. 528/2012, auch bekannt als Biozidverordnung, verlangt, dass in Europa zur Herstellung von Biozidprodukten, wie z. B. Desinfektionsmitteln, nur Wirkstoffe aus nach Artikel 95 gelisteten Quellen verwendet werden. BCD Chemie handelt ein großes Sortiment an diesen Wirkstoffen und ist sogar selbst eine nach Art. 95 gelistete Quelle für diverse Alkohole.
Durch die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (BPR, Biozidverordnung) werden die Verwendung und die Bereitstellung von Biozidprodukten auf dem Markt in der Europäischen Union geregelt. Dabei werden zunächst die Wirkstoffe einer Evaluierung unterzogen und im Anschluss müssen die Biozidprodukte zugelassen werden.
Seit dem 1. September 2015 dürfen nur noch Biozidprodukte in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, die Wirkstoffe enthalten, die von Unternehmen geliefert werden, die ein Wirkstoffdossier eingereicht haben oder mittels eines Letter of Access Zugang zum Dossier besitzen.
Aus diesem Grund ist BCD Chemie Mitglied der ASD Consortium Alcohol Task Force und unterstützt z. B. den Wirkstoff Ethanol für die Produkttypen 1, 2 und 4 im Rahmen der BPR.

Biozidwirkstoffe aus nach Art. 95 gelisteten Quellen

  • Ethanol
  • 2-Propanol/IPA
  • 1-Propanol
  • Wasserstoffperoxid
  • Peressigsäure
  • Ameisensäure
  • Milchsäure
  • Nartriumhypochlorit/Natronbleichlauge
  • Chlordioxid (Clorious 2)
  • Natriumchlorit

Es ist teilweise auch möglich, die Wirkstoffe schon verarbeitet zu bekommen, z. B. gleich als fertiges Produkt, wie bei Desinfektionsmitteln, oder vorgelöst.

Benötigen Sie noch weitere Informationen?

Für Detailinformationen und technische Beratung zu den Biozidwirkstoffen und Anwendungen sprechen Sie uns bitte an.

Ihr Ansprechpartner

Biozide

Jan Fischer
Projektmanagement biozide Wirkstoffe

Tel.: +49 40 77173 0
info@bcd-chemie.de



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